Sicherheitstechnische Nachrüstung
Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz betrifft alle Maschinen, die im Betrieb zur Produktion verwendet werden, auch Maschinen aus dem Altbestand. Grundlegende Anforderungen an die Sicherheitstechnik müssen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erfüllt werden. Wir helfen Ihnen dabei, konventionelle Dreh-, Fräs-, Bohr- und Schleifmaschinen weiterhin entsprechend der notwendigen sicherheitstechnischen Bestimmungen zu betreiben.
Dafür kann es notwendig werden, dass Werkzeugmaschinen mit einem Not-Halt-Taster, Drehfutterschutz, Bedienerschutz, Spindelschutz und einer Wiederanlaufsperre nachgerüstet werden.
Die Montage und elektrische Einbindungen für die Schutzeinrichtungen bieten wir Ihnen für o.g. Werkzeugmaschinentypen an.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!